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   OVG Hamburg, 30.06.2005 - 1 Bs 182/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6214
OVG Hamburg, 30.06.2005 - 1 Bs 182/05 (https://dejure.org/2005,6214)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 1 Bs 182/05 (https://dejure.org/2005,6214)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 1 Bs 182/05 (https://dejure.org/2005,6214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung eines Mitglieds der Vergabekammer wegen Befangenheit durch die Beschäftigungsbehörde; Ausschlussentscheidung außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens; Vorliegen einer Regelungen zur Abberufung der Mitglieder der Vergabekammern

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergabekammer: Abberufung eines Mitglieds der Vergabekammer durch Entscheidung der Vergabekammer

  • Judicialis

    GWB § 105; ; GWB § 115; ; VwVfG § 20 Abs. 4; ; VwVfG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Bestellung als Mitglied der Vergabekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluss bei Befangenheit aus einem Kollegialorgan

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1447
  • DVBl 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OVG Hamburg, 30.06.2005 - 1 Bs 182/05
    Somit ist auf die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückzugreifen, sei es - wenn man die Verfahren vor den Vergabekammern als ein Verwaltungsverfahren begreift - unmittelbar (dafür OLG Thüringen, Beschl. vom 22.12.1999, BauR 2000, 396 ff; vgl. Byok/Jaeger, Komm. z. Vergaberecht, 2. Aufl., § 105 Rdnr. 857 ff.) oder in entsprechender Anwendung.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08

    Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines

    aa) Die Vergabekammer ist als Teil der Verwaltung eine Behörde i.S.v. § 1 Abs. 2 VwVfG LSA; sie ist kein Gericht im Sinne von Art. 92 GG (vgl. nur OVG Hamburg, Beschluss v. 30.06.2005, 1 Bs 182/05 - NVwZ 2005, 1447; Stockmann in: Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, 4. Aufl. 2008, § 105 Rn. 10 m.w.N.; Portz in: Kulartz/Kus/Portz, Komm. z. GWB, 2006, § 105 Rn. 3).
  • OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem

    aa) Die Vergabekammer ist als Teil der Verwaltung eine Behörde i.S.v. § 1 Abs. 2 VwVfG LSA; sie ist kein Gericht im Sinne von Art. 92 GG (vgl. nur OVG Hamburg, Beschluss v. 30.06.2005, 1 Bs 182/05 - NVwZ 2005, 1447; Stockmann in: Dreher/Stockmann, Kartellvergaberecht, 4. Aufl. 2008, § 105 Rn. 10 m.w.N.; Portz in: Kulartz/Kus/Portz, Komm. z. GWB, 2006, § 105 Rn. 3).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2018 - 3 K 3239/15

    Bestellung und Abberufung eines bergtechnischen Sachverständigen durch

    Somit ist auf die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückzugreifen, hier die allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten in den §§ 48 f. VwVfG (vgl. zum Widerruf der Bestellung eines Mitglieds der Vergabekammer OVG Hamburg, Beschluss vom 30.06.2005 - 1 Bs 182/05 -, NVwZ 2005, 1447; zum Widerruf der Bestellung zum Schulleiter Sächs.OVG, Urteil vom 09.12.1998 - 2 S 424/98 -, NVwZ-RR 1999, 442 f.; zum Widerruf als Sachverständiger für Wesensprüfungen von gefährlichen Hunden VG Gießen, Urteil vom 26.07.2004 - 10 E 605/04 -, juris Rn. 49).
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